Aufgabe 4

Vertrag über die Einstellung von Kazimierz Robacki als Trompetenspieler im Orchester der Krakauer Miliz, aufgesetzt in Krakau im Jahre 1820


Ein Musiker der Krakauer Miliz in der üblichen Uniform
Jan Kanty Wojnarowski, 1836, Aquarell
Nationalarchiv Krakau, Ikonografische Sammlung, Sign. B-III-28

Im Vertrag wurden die Rechte und Pflichten des Musikers festgelegt. Er sollte die Miliz beim Marsch vom Szczepański-Platz zur Rathaus-Hauptwache am Marktplatz musikalisch begleiten, an bestimmten Tagen den Zapfenstreich vor der Hauptwache spielen, sich an Paraden beteiligen sowie an Musikproben teilnehmen (die im Winter in einem beheizten Saal stattfanden).

Der Trompetenspieler erhielt eine Musikeruniform, eine Trompete (die er zu pflegen verpflichtet war) und sämtliche nötigen „Musikunterlagen“. Er durfte auch ein „Musikerzimmer“ in der Milizkaserne beziehen und, falls er seine Vorliebe für ein anderes Instrument entdecken sollte, die Trompete gegen dieses Instrument eintauschen. Der Vertrag sah eine dreimonatige Kündigungsfrist vor.
Die Arbeit sollte mit 500 polnischen Zloty jährlich entlohnt werden (mit Anspruch auf bezahlten Urlaub und Krankheitstage). Der Vertrag wurde unterzeichnet.

Nationalarchiv Krakau, Archiv der Freien Stadt Krakau, Sign. WMK VI-26