Aufgabe 11

Buch der Aufnahmen ins Krakauer Bürgerrecht (Liber iuris civilis civitatis Cracoviae) für die Jahre 1493-1555

Der Ausschnitt enthält Einträge über die Aufnahme dreier Personen ins Bürgerrecht. Eine dieser Personen ist Stanislaus Stoß (Stenczel Stosh), der Sohn von Veit Stoß. Obwohl er aus Krakau kam, musste er das Bürgerrecht erwerben, da sein Vater dieses aufgegeben hatte.
Das Buch der Aufnahmen ins Bürgerrecht wurde vom Krakauer Stadtrat geführt und enthielt Einträge über die Verleihung des Bürgerrechts an Neuankömmlinge. Erst danach durften sie sich in der Stadt ansiedeln und die Rechte und Privilegien der Krakauer Bürger genießen. Um in das Bürgerrecht aufgenommen zu werden, musste die betroffene Person gewisse Bedingungen erfüllen, z. B. gebürtig aus Krakau stammen, ihre Herkunft und tadellose Führung am letzten Wohnort nachweisen, in Krakau heiraten oder ein Haus erwerben und eine bestimmte Gebühr entrichten. Die Einträge sind recht knapp, sie enthalten den Vor-, manchmal auch den Nachnamen und den Beruf des neuen Bürgers sowie eine Information über seine Berechtigung zum Erwerb des Bürgerrechts und die Höhe der entrichteten Gebühr.

Nationalarchiv Krakau, Akten der Stadt Krakau, Sign. Rkps 1422