Puzzle 2

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Wohlgeburtsbescheinigung für Rudolf Wacław Negedlo

Die Urkunde wurde im Jahre 1738 von Rudolf Franciszek Hagen, dem Pfarrer der Kirche des Heiligen Prokop im Obcy Czeslicke, ausgestellt (es geht wahrscheinlich um die Stadt Čestlice, nicht weit vom Prag). Die Sprache der Urkunde ist Tschechisch, das Material ist Pergament. Vorhanden ist zudem ein Lacksiegel von Rudolf Franciszek Hagen. Die ersten drei Zeilen sind mit Pflanzenmotiven sowie den Gestalten der Hl. Rudolf und Wenzel ausgeschmückt.
Wohlgeburtsbescheinigungen, d. h. Bescheinigungen, dass die betroffene Person aus einer rechtskräftigen Ehe geboren wurde, gehörten zu den Bedingungen für die Verleihung des Bürgerrechts. Jeder, der das Bürgerrecht einer bestimmten Stadt erhalten wollte, musste eine solche Urkunde vorlegen, doch es gab auch andere Voraussetzungen, z. B. die Entrichtung einer Gebühr oder der Erwerb einer Immobilie in der Stadt.

Staatsarchiv Krakau, Sammlung der Pergamenturkunden, Sign. 29/657/1001

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